Biogas: die Lösung. (Kant. Energiegesetz ab Mai 2022)

Mit Biogas nach dem neuen Energiegesetz heizen.

Heizen mit Biogas – so geht es im Kanton Schwyz

Ab Mai 2022 ist das neue kantonale Energiegesetz in Kraft, das gesetzliche Vorgaben bei Neubauten und Sanierungen vorsieht. Hauptziel des neuen Gesetzes ist es, die Energie optimal einzusetzen und einzusparen. Diese neuen Vorgaben bringen Änderungen für Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäuser bei der Wahl der zukünftigen Heizung.

Falls Sie Ihr Haus im Laufe der Jahre zusätzlich gedämmt oder energetische Fenster eingebaut haben, stehen die Chancen gut, dass Sie beim Gebäudeenergieausweis des Kantons (GEAK) die Klassifizierung D oder besser erreichen. In diesem Fall dürften Sie die bestehende Heizung 1:1 ersetzen. Bei einer tieferen Klassifizierung müssten Sie eine der Standardlösungen, die der Kanton vorgibt, einsetzen. Alternativ können Sie Ihre Liegenschaft auch mit 20 % Biogas aus der Schweiz betreiben – ohne zusätzliche Massnahmen. Wie bei Ihnen der Heizungsersatz möglich ist, können Sie nachfolgend prüfen:

Mindestens eines dieser Kriterien muss erfüllt sein (EN-120):

GEAK D erfüllt (Richtwert: Baubewilligung nach 1991)

Standardlösung 1 bis 11

Effizienzmassnahmen (z. B. Ersatz Fenster, Sanierung Gebäudehülle)

Gas-Heizung mit thermischen Sonnenkollektoren

Gas-Heizung mit WP-Boiler und PV-Anlage

Gas-Wärmepumpe

Gas-Wärmekraftkopplung (Strom- und Wärmeerzeugung)

20 % CH-Biogas

Minergie zertifiziert

Ausnahmebewilligung

Trifft dies auf Ihre Liegenschaft zu, so haben Sie die Anforderungen an erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz erfüllt.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Erdgas Einsiedeln AG.

Zuständig: Thomas Ochsner, Geschäftsleiter, Tel. 055 412 25 01